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Ein paar Gedanken zum "Bundestrojaner" ![]() Die Bundesregierung plant, den deutschen Geheimdiensten, dem Militärischen Abschirmdienst, sowie dem BKA und den LKAs eine weitere "Ermittlungsoption" einzuräumen. Es soll ein sogenannter "Bundestrojaner", ein Computervirus zum Ausspähen von persönlichen Daten auf Privat- und Geschäfts-PCs, durch das Bundesinnenministerium entwickelt werden, der PCs von verdächtigen Personen Infiziert, und gefundene Daten an die Behörde übermittelt. Jeder von uns weiß: In unserem ganzen Land wimmelt es von Terroristen. Hinter jeder Straßenecke könnte der nächste stehen. Bei einem Stadtbummel durch deutsche Großstädte läuft man an mindestens einem Dutzend Terroristen vorbei, ohne dass man sie gleich erkennt. Die traditionellen Kennzeichen eines Terroristen, der lange Bart und der Turban, ist nicht mehr All zu häufig zu sehen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble muss wirklich eine Scheißangst vor diesen ganzen Terroristen haben. Abgesehen davon, dass er ja bedauerlicherweise tatsächlich einen terroristischen Anschlag auf seine Person hinter sich hat, muss ihm aber trotzdem noch irgendjemand irgendeine Droge eingeflößt haben, die panische Angst vor de facto nicht existenten Gefahren verursacht. Seit dem 11. September 2001, dem offiziellen Begin des Anti-Terror-Zeitalters der Innenminister sämtlicher westlicher Staaten, ist auf bundesdeutschem Hoheitsgebiet folgende Zahl an Opfern terroristischer Anschläge zu beklagen: NULL. Es gibt keine, weil es seitdem noch keinen einzigen terroristischen Anschlag gab. Es gab in der Tat zwei versuchte, aber die definitve Zahl aller Terroropfer in Deutschland lautet NULL. Die Drahtzieher der letzten größeren Terrororganisation in Deutschland, der RAF in den 1970er Jahren, will man stattdessen sinnigerweise lieber vorzeitig aus dem Gefängnis holen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat im Dezember vergangenen Jahres eine (Landes-)Verfassungsänderung beschlossen, die dem Landeskriminalamt NRW das Befugnis einräumt, Privat- und Geschäfts-PCs, die im Internet eingewählt sind, mittels Schadcodesoftware auszuspionieren. Und lustigerweise auch noch ohne, dass ein Richter einer solchen "Durchsuchungsmaßnahme" zustimmen muss. Ein Ermittlungsbeamter ist somit befugt, die PCs von Bürgern zu infizieren, und (theoretisch) die gesamte Festplatte einschließlich Fotos, Emails und Webseitenchronik zu übertragen. Wäre die Zielperson ein bärtiger Osteuropäer mit Turban, würde laut Gesetz allein dieser Umstand ausreichen, eine solche Durchsuchung zu rechtfertigen, da kein Richter zustimmen muss. Im Vergleich: Bei einer Hausdurchsuchung muss neben einer Richterlichen Zustimmung auch ein erheblicher Tatverdacht vorliegen, damit eine solche Maßnahme überhaupt gestartet werden kann. Während einer Hausdurchsuchung muss dann unter Anwesenheit von Zeugen sichergestellt sein, dass diese Maßnahme in geregelten Bahnen verläuft, und dem Beschuldigten ein Mindestmaß an Privatsphäre zugestanden wird. In NRW hingegen darf jetzt jeder, der eine grüne Mütze trägt, ohne den Schreibtisch zu verlassen, auf der Festplatte seiner Nachbarin wühlen. Nicht nur, dass er sich die mühsam zusammengestellte Musiksammlung ansehen kann, er blockiert auch noch meine Internetleitung, und verursacht Traffic, den das Opfer möglicherweise auch noch bezahlen muss. Und von derlei Maßnahmen muss das Opfer nicht in Kenntniss gesetzt werden. Tolle Wurst. In der Theorie. In der Praxis sieht es vermutlich geringfügig anders aus. Zunächst mal wäre da das Problem, wie ein solches Trojanisches Pferd (ohne das eine solche Durchsuchung nicht möglich wäre) auf den PC des richtigen Verdächtigen. Man muss also über den Telekommunikationsprovider herausfinden, unter welcher IP sich der Rechner im Internet befindet. Glücklicherweise hat dem Bundestrojaner an dieser Stelle die Kollegin aus dem Bundesjustizministerium geholfen, indem sie die Vorratsdatenspeicherung anzettelt, und die Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKüV) ende letzten Jahres "modernisiert" hat. Dieses Problem wäre also gelöst. Es gibt seit SASSER oder MSBLAST kaum noch Benutzer, die ohne Firewall ins Internet gehen. Zu Standardbreitbandanschlüssen werden mittlerweile NAT-Router geliefert, die in der Regel ebenfalls eine Firewall beinhalten. Sollte ein PC also tatsächlich infiziert sein, hätte diese Firewall noch ein gewichtiges Wort mitzureden, ob denn jetzt die Daten in Richtung BKA oder LKA fließen dürfen, oder nicht. Ebenfalls seit den Wurmkuren anfang des Jahrtausends sind auch bei nicht versierten Computernutzern "Antivierenprogramme" hoch im Kurs. Antivierenprogramme gehören zur Standardausrüstung eines PCs, und neuere Windows-Versionen scheuen sich auch nicht dafür, den Benutzer alle 17 Sekunden darauf hinzuweisen, sollte ein solches Programm nicht installiert, oder veraltet sein. Ein Virenscanner hat die primäre Aufgabe, Infektionen durch Schadsoftware zu vereiteln. Und Hersteller solcher Antivirenprogramme gibt es durchaus einige, und die allermeisten davon kommen weder aus Deutschland, noch aus der EU. Es dürfte für Schäuble also einigermaßen schwierig werden, alle Antivierenhersteller der Welt davon zu überzeugen, dass der Bundestrojaner doch bitte nicht als Schadsoftware erkannt wird. Soweit zur technischen Praxis. Es gibt aber auch noch eine recht interessante rechtliche Praxis. Keine 2 Stunden nach Bekanntwerden, dass der NRW-Landtag diese Verfassungsänderung ratifiziert hat (trotz Verfassungsbedenken der Opposition), hat Bettina Winsemann, ihres Zeichens Journalistin und geschätzte Bürgerrechtsaktivistin, eine Verfassungsbeschwerde angekündigt. Diese Verfassungsbeschwerde wurde am Freitag, den 9. Februar in Karlsruhe eingereicht. Bereits am Montag, den 5. Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt, dass eine derartige Durchsuchung wegen mangelnder Transparenz (keine Zeugen, etc) nicht zulässig ist, und gegen die Bundesverfassung verstößt. (Anmerkung: Die Verfassungsbeschwerde von Bettina Winsemann richtet sich gegen das Landesgesetz in NRW, welches die NRW-Verfassung betrifft). Was macht man nun als - um das Wohl des Bürgers - besorgter Innenminister angesichts dieser desolaten Lage? Richtig. Man schlägt eine Verfassungsänderung vor. Da aber nichtmal Zypries (Bundesjustizministerin, SPD) diesen Wahnsinn mitzumachen bereit ist, könnte das aber ein Problem werden. Nicht nur hätte Schäuble gerne die Bundeswehr mit ABC-Spürpanzern bei der Fußball-WM eingesetzt, er würde vermutlich auch ohne zu zögern die Passagiere eines Flugzeuges durch deutsche Kampfflugzeuge umbringen lassen. Auch diesbezüglich hatte er einen Dämpfer vom Bundesverfassungsgericht erhalten, und trotzig nachgelegt (sinngemäß): "Wenn ein Flugzeug von Terroristen entführt wird, schieße ich es trotzdem ab". Man darf in der Tat gespannt sein, wann Schäuble dieses Theater endlich beendet, und seinen Schreibtisch für jemanden räumt, der für die innere Sicherheit der Bundesrepublik etwas mehr "Fingerspitzengefühl" zeigt. |
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