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STOP1984
© 1998-2006, Sebastian Kraus.
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Die Vorratsdatenspeicherung ist beschlossen.

Es war zwar damit zu rechnen, schließlich werden wir von einer großen Koalition regiert, aber die Meisten werden bis zum Schluß die Hoffnung nicht aufgegeben haben. Die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes stinkt zum Himmel, die Verfassungsbeschwerde liegt in der Schublade. Traurig, dass auch dieses mal wieder erst das Bundesverfassungsgericht bemüht werden muss.

Ich habe die Bundestagsdebatte auf Phoenix zumindest teilweise mitverfolgt. Direkt nachdem über die zehnprozentige Erhöhung der Diäten für Bundestagsabgeordnete beraten wurde, ob das ganze nun angemessen sei, und wie man das dem Bürger besser verkaufen könne, die schon seit Jahren mit Nullrunden oder noch weniger abgespeist werden (trotz des tollen Wirtschaftsaufschwungs, den wir haben müssten), trat also Frau Zypries (SPD) an das Mikrofon.

Sie erklärte 2 Minuten lang, dass Sie aufgrund der Redezeit, die Ihr auf 5 Minuten begrenzt wurde, möglicherweise nur die eine Hälfte des Gesetzes schönreden könne. Die restlichen 3 Minuten hat sie dann jene Nebelkerzen gezündet, die sie auch schon Wochen vorher immer wieder bemühen musste.

Sie wundert sich, warum sich denn alle so über diese Vorratsdatenspeicherung aufregen. Im Prinzip wird doch damit alles Besser, die Grundrechte können noch besser geschützt werden, wir leben in unbegrenzter Freiheit, Terrorismus gibts dann auch keinen mehr, den Kinderschändern werden die Hosen runtergelassen und ab nächsten Sommer gibts nur noch schönes Wetter.

Die Vorratsdatenspeicherung, um das nur noch mal kurz auf den Punkt zu bringen, beschreibt ja letztendlich, dass ab Januar 2008 (teilweise auch erst ab 2009) ALLE Verbindungsdaten, die bei JEGLICHER digitaler Kommunikation anfallen für 6 Monate bei den Providern gespeichert sein müssen. Verbindungsdaten sind beisielsweise Datum, Dauer, Quell- und Zielrufnummer bei Festnetztelefonaten, zusätzlich die IP-Adressen bei VOIP-Telefonaten, und zusätzlich auch noch die Funkzellen bei Mobiltelefonaten. Jede Email, die den Weg durchs Internet geht, wird mit Absender, Datum und Empfänger-Adresse protokolliert. Jede Einwahl ins Internet wird mit Dauer, IP-Adresse und Standort protokolliert. Zugriffe auf das eigene Email-Postfach werden mit IP-Adresse protokolliert. Anonymisierungsdienste werden per Gesetz verboten, weil sie nämlich dazu gezwungen werden, die IP-Adressen zu speichern, die den Dienst nutzen, was das Konzept der Anonymisierung diametral zuwiderläuft.

Alles in allem also eine gigantische Menge an Daten. Diese Daten muss jeder Provider 6 Monate lang vorhalten. Dazu muss eine nicht unerhebliche Menge an neuer Hardware angeschafft werden. Diese Hardware wiederrum muss über standardisierte Schnittstellen von den verschiedenen Bedarfsträgern abgefragt werden können. Die Polizei und Staatsanwaltschaften müssen - mit richterlichem Beschluss - auf diese Daten zugreifen dürfen. Viel Problematischer ist aber, dass auch sämtlichste Geheimdienste - ohne richterlichen Beschluss - auf die Daten zugriff haben. Der Verfassungsschutz. Der Militärische Abschirmdienst. Der Bundesnachrichtendienst. Die Landesverfassungsschutzbehörden. Jeder kann - wie er Bock hat - auf all diese Daten zugreifen, und umfassende Kommunikationsprofile erstellen. Wenn jemand besonders häufig mobil telefoniert, kann er aufgrund der gespeicherten Funkzellendaten sogar ein exaktes Bewegungsprofil für jede einzelne Person bekommen. Über die letzten 6 Monate.

Wenn ich also ein Mitarbeiter eines solchen Bedarfsträgers wäre, und ich den Verdacht hätte, dass die Frau meines Nachbard fremdgeht, könnte ich das lückenlos dokumentieren. Ich kann dokumentieren, wo oft die Kinder des Nachbarn im Internet sind. Ich kann sehen, mit wem die Emails schreiben. Ich kann sehen, bei welchen Ärtzten mein Nachbar anruft, und so gleich erfahren, um welche Krankheiten es sich im Gespräch möglicherweise dreht. Schließlich rufe ich bei Zahnschmerzen nicht den Gynäkologen an.


Des Weiteren ist in diesem Zusammenhang der Sonderstatus der geschützten Berufsgruppen stark in Mitleidenschaft genommen worden. Bisher galt, dass die Kommunikation von Anwälten, Strafverteidigern, Geistlichen, Seelsorgern, Journalisten Ärzten und Abgeordneten unter gar keinen Umständen abgehört oder beweiskräftig protokolliert werden durfte.

Das gibts jetzt nicht mehr. Ärzte, Journalisten und Anwälte sind von dieser Vorratsdatenspeicherung nicht ausgenommen.

Zypris' Argumente, dass die Daten nur der bekämpfung des Internationalen Terrorismus (tm) dienen, ist schlicht falsch. In ihrem Gesetzentwurf steht, dass die Daten selbst dann verwendet werden dürfen, wenn es um schwerste Kriminalität (Mord, was noch einzusehen wäre), organisierte Kriminalität (was vielleicht auch gerade noch so einzusehen wäre) oder mittels Telekommunikation begangener Straftaten geht. Damit sind wir bei der Bagatellkriminalität wie Beleidigung oder Betrug.

Jetzt mag man anführen, dass sicher niemand Opfer eines Betrügers sein möchte, und die Verfolgung dessen doch eigentlich eine feine Sache ist.

Dumm nur, dass z. B. schon ein nicht gedeckter Einsatz einer EC-Karte als Betrug ausgelegt werden kann. Davon abgesehen dürfte es etwas an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit kratzen, wenn für nicht gedeckte EC-Karten die gesamte Bevölkerung Europas, eine halbe Milliarde Menschen, unter Generalverdacht gestellt wird. Denn nichts anderes passiert hier. Es wird erstmal alles Protokolliert. Von jedem. Egal wie fromm er auch sein mag.

Im Vorfeld des Gesetzesentwurfs wurden diverse Gutachten eingeholt. Eines davon kommt zu dem Schluss, dass lediglich 0.0004% der nicht aufgeklärten Straftaten aus dem Jahr 2005 hätten aufgeklärt werden können, wären derartige Datenmassen vorhanden gewesen. Auch hier darf nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gefragt werden. 0.0004%.

Die SPD, die CDU und die CSU haben weitgehend geschlossen für dieses Maßnahmenpaket gestimmt, obwohl in den vergangenen Tagen und Wochen von allen Seiten massivste Proteste, Warnungen und Vernunftpredigten zu hören waren. Mit keiner Silbe ist darauf eingegangen worden, im Gegenteil wurde der Entwurf am Mittwoch im Rechtsausschuss des Bundestages an einigen Stellen noch verschärft worden.


Über 7000 erteilte Vollmachten zu einer Verfassungsklage liegen dem mit der Klage bevollmächtigen Anwalt vor. Auch meine ist darunter. Es wird mir ein Vergnügen sein dabei zuzusehen, wie dieses Gesetzkonstrukt vor dem Verfassungsgericht nächstes Jahr kassiert wird. Obwohl es ein Armutszeugnis darstellt, dass dieses Gericht jedes mal eingreifen muss, bis Justizministerium oder Innenministerium jeweils wieder zur Vernunft kommen.