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STOP1984
© 1998-2006, Sebastian Kraus.
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Kärcher verklagt Österreichische Partei

Dem einen oder anderen mag es bei verschiedenen Anlässen bereits aufgefallen sein, dass ich gewisse Probleme mit dem Berufsstand des Anwaltes habe. Manchmal aber, da frage ich mich, ob so ein Jura-Studium die schlechteste Idee gewesen wäre. Zumindest, solange man nicht selbst betroffen ist, scheint diese Berufsgruppe mitunter mächtig viel Spaß zu haben...

Der Name "Kärcher" steht synonym für Hochdruckreiniger, und zwar nicht für die schlechtesten. Dieser Umstand ist nun schon mehrfach in politischen Wahlkampfkampagnen aufgetaucht. Der jetzige französische Staatspräsident Sarkoszy hat zu seiner Zeit als Innenminister im Jahr 2005, als die Pariser Vorstädte in Flammen standen, diesen Begriff auch schonmal ins Spiel gebracht. Seine Worte lauteten: "Wir werden Courneuve mit dem Kärcher reinigen". Im selben Gespräch soll noch das Wort "Abschaum" gefallen sein, was meine Quellen aber gerade nicht hergeben.

Nun ist es wahrlich kein Ruhmesblatt für einen Innenminister, unter dessen Verantwortung nun die Innere Sicherheit und damit einhergehend nicht zuletzt die Zuwanderungs- und Integrationspolitik steht, sich zu derartigen Aussagen hinreißen zu lassen. Trotzdem ist es dem konservativen Gelungen, bei den Präsidentschaftswahlen 2007 den Sieg für sich zu verbuchen.

Ins gleiche Horn stößt nun eine rechtsaußen-Partei in Österreich, die BZÖ. Die BZÖ scheint ein Pendant zur Deutschen NPD zu sein, entsprechend sieht ihr Parteiprogramm in Sachen Zuwanderungs- und Integrationspolitik aus. Um es kurz zu machen: Auch die BZÖ hält es im derzeitigen Wahlkampf für angemessen, "undemokratische gewaltbereite" mit dem "Kärcher" wegzuspülen.

Unabhängig davon, dass man annehmen darf, dass diese Kampagne zumindest nach deutschem Recht strafrechtlich immens relevant sein dürfte, fühlt sich nun offenbar die Firma Kärcher dazu genötigt, dieser Kampagne einhalt zu gebieten. Völlig zurecht, wie ich finde. Österreichs Niederlassung von Kärcher bemängelt:

Dadurch seien "offensichtlich Tatsachen, nämlich die Eignung eines Kärcher-Hochdruckreinigers, Personen 'wegzuspritzen', als auch insbesondere die Überlassung an das BZÖ zu ebendiesem Zweck, verbreitet (worden), die ihren Kredit und Erwerb gefährden, wobei der Äußernde die Unwahrheit der Eignung dieses Gerätes zu diesem Zweck kannte oder kennen musste", heißt es.


Der Generalsekretär der BZÖ nimmt die Sache offenbar (noch) mit Humor und kontert:

"Ich freue mich über den Beitrag der Firma Kärcher zur Grazer Faschingszeitung und muss erst klären, ob Kärcher diese lächerliche und kindische Klage überhaupt ernst meint"


Man kann ja nun in der Tat zu dem Thema Migration und Innere Sicherheit stehen, wie man will. Diese Verhandlung vor Gericht dürfte einer gewissen Komik nicht entbehren.